1. Allgemeines
1.1. Stephan Hartmann führt Beratung, Coaching und Dienstleistungen zur visuellen Markenentwicklung – insbesondere Konzeption, Planung und Produktion von Fotografie – gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber als angenommen. Weitere oder abweichende Vereinbarungen sind nur dann verbindlich, wenn diese von Stephan Hartmann ausdrücklich bestätigt werden.
1.2. „Leistungen“ im Sinne dieser AGB sind alle von Stephan Hartmann erbrachte Arbeitszeiten, Dokumente, Foto-, Video-, Audio- oder Grafikprodukte, und Konzepte gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
1.3. Ein Vertrag kommt mit Auftragsbestätigung durch Stephan Hartmann zustande.
1.4. Gegenstand der Leistungen ist die Erbringung der vereinbarten Leistung, nicht jedoch die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges oder wirtschaftlichen Ergebnisses. Insbesondere Stellungnahmen, Empfehlungen und Konzepte dienen dem Prozess der unternehmerischen Entscheidungsfindung und -vorbereitung des Auftraggebers.
2. Urheberrecht, Nutzungsrecht
2.1. Stephan Hartmann behält in jedem Fall das Urheberrecht an seinen Leistungen nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Der Auftraggeber erhält das Nutzungsrecht nach diesen AGB.
2.2. Der Auftraggeber erhält die Einfachen Nutzungsrechte an den erbrachten Leistungen. Andere Nutzungsrechte und Bedingungen wie beispielsweise die Weitergabe von Nutzungsrechten, Exklusivrechte oder Sperrfristen bedürfen der gesonderten textförmlichen Vereinbarung und bedingen einen Aufschlag zum Honorar.
2.3. Für Nutzungsrechtsvereinbarungen mit beteiligten oder abgebildeten Personen, Marken und anderen Rechteinhabern ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.
2.4. Die erbrachten Leistungen und Nutzungsrechte sind grundsätzlich nur für den Eigengebrauch des Auftraggebers bestimmt, insbesondere nicht für die Weitergabe, Überlassung oder den Weiterverkauf an Dritte.
2.5. Die Nutzungsrechte und Bedingungen gehen erst mit vollständiger Zahlung des Honorars auf den Auftraggeber über.
3. Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Reklamation
3.1. Für die Erbringung der Leistungen wird ein Honorar als Tagessatz zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Das Mindesthonorar ist ein halber Tagessatz. Zusätzlich können Aufschläge als Paushalen, Lizenz- oder Nutzungsgebühren anfallen. Im einzelfall können abweichend zu Tagessätzen auch Stundensätze oder Pauschalhonorare verinbart werden, die jedoch der textförmlichen Vereinbarung im Voraus bedürfen.
3.2. Der Auftraggeber trägt die Nebenkosten für die Durchführung des Auftrages wie z.B. Reisekosten, Spesen, Raumkosten, Materialkosten, Assistenten, Modelle, Projektmitarbeiter, Dienstleister etc. Sofern sie von Stephan Hartmann ausgelegt wurden, werden sie dem Auftraggeber anschließend in Rechnung gestellt. Fahrtkosten werden mit 0,45 Euro pro Kilometer vergütet und bei Fremdkosten nach Belegen abgerechnet.
3.3. Der Honoraranspruch entsteht mit der Erbringung der Leistung. Bei digitalen Dokumenten und Produkten wird dazu ein Download-Link für das Herunterladen maximal 14 Tage lang zur Verfügung gestellt oder ein Speichermedium übergeben. Das Honorar ist dann innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen sofern auf der Rechnung nichts anderes angegeben ist. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist befindet sich der Auftraggeber automatisch in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt fallen die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz an. Wird ein Auftrag in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig.
3.4. Ab einem Auftragsvolumen von 5000 Euro netto (fünf thausend) ist eine Abschlagszahlung in Höhe von 20 Prozent der Angebotssumme bis spätestens drei Tage vor Projekt- bzw. Arbeitsbeginn zu zahlen. Stephan Hartmann ist berechtigt, den Projekt- bzw. Arbeitsbeginn bei Nichteinhaltung der Frist bis zum Zahlungseingang zu verschieben.
3.5. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben die Leistungen das Eigentum von Stephan Hartmann und es gehen keine Nutzungsrechte auf den Auftraggeber über.
3.6. Hat der Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung von Konzepten, Text, Foto, Video oder Audio gegeben, so sind Reklamationen zur Auffassung und Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während der Durchführung des Auftrags Änderungen wodurch Mehrkosten entstehen, so hat er diese Mehrkosten zu tragen.
3.7. Stephan Hartmann behält stets den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
3.8. Reklamationen betreffend der Leistungen sind innerhalb der nächsten zwei Werktage nach Empfang oder Kenntnisnahme mitzuteilen. Andernfalls gilt die Leistung als ordnungs- und vertragsgemäß.
4. Haftung
4.1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet Stephan Hartmann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt hat. Für Datenverlust oder oder -fehlern haftet Stephan Hartmann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
4.2. Verbleiben Arbeitsmittel oder technische Geräte von Stephan Hartmann während der Pausen einer Auftragsausführung beim Auftraggeber (auch über Nacht), so haftet der Auftraggeber für Verlust oder Beschädigung, soweit Stephan Hartmann, seine Mitarbeiter oder Assistenten nicht eigenes Verschulden trifft. Arbeitsmittel und Technische Geräte sind nicht versichert.
4.3. Für Nutzungsrechtsvereinbarungen mit Personen, Marken und anderen Rechteinhabern ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Stephan Hartmann haftet nicht für Zusatzkosten, die durch deren Fehlen entstehen (z.B. zusätzlicher Arbeitsaufwand, Entschädigung etc.). Stephan Hartmann ist nur verantwortlich für Nutzungsrechtsvereinbarungen, die er für sich selbst benötigt, jedoch nicht die der Auftraggeber benötigt.
4.4. Stephan Hartmann ist nur bis zum Ablauf des Download-Links oder Übergabe des Speichermediums verpflichtet, die Leistungen zu speichern. Eine längere Speicherung bedarf einer gesonderten textförmlichen Vereinbarung und Vergütung.
4.5. Eine eventuelle Zusendung und Rücksendung von Speichermedien, Dokumenten oder andern Gegenständen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Sendungen erfolgen.
5. Nebenpflichten
5.1. Stephnan Hartmann erbringt seine Leistungen auf der Grundlage der vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Der Auftraggeber versichert, dass diese korrekt sind und im Falle inkorrekter oder fehlender Informationen dieses unverzüglich kommuniziert wird nachdem dies bekannt wird.
5.2. Stellt der Auftraggeber urheberrechlich geschütztes Material einschließlich Abbilgungen von Peronen zur Verfügung, versichert er dass er an allen übergebenen Inhalten das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
5.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Aufnahmeobjekte für Foto-, Video- oder Tonaufnahmen dem/der Aufnehmenden rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen oder eine Abholung zu veranlassen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist Stephan Hartmann berechtigt, Lagerkosten zu berechnen oder die Gegenstände auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
6. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
6.1. Wird ein Auftrag vom Auftraggeber storniert, fallen Ausfallhonorare an. Dabei werden Aufwendungen, die durch die Stornierung zusätzlich anfallen oder nicht vermieden werden können unverändert weiterhin vom Auftraggeber getragen. Aufwendungen die erspart werden können, werden entsprechend nicht berechnet. Aufwendungen können bereits im Zeitraum zwischen der Auftragserteilung und Beginn der Arbeiten zum Zwecke der Plaung und Vorbereitung entstehen wie z.B. die Buchung von Reisen oder die Beauftragung von Assistenten, Dienstleistern oder Zulieferern. Ausfallhonorare berechnen sich wie folgt:
6.1.1. Bei Stornierung am Tage des Beginns der Arbeiten oder später: 100 % des vereinbarten Honorars.
6.1.2. Bei Stornierung am Tag vor Beginn der Arbeiten: 50 % des vereinbarten Honorars.
6.1.3. Bei Stornierung am zweiten bis siebten Tag vor Beginn der Arbeiten: 25 % des vereinbarten Honorars.
6.1.4. Am achten Tag vor Beginn der Arbeiten oder früher: 0% (null Prozent) des Honorars.
6.2. Wird die für die Durchführung des Auftrags vorgesehene Zeit aus Gründen, die Stephan Hartmann nicht zu vertreten hat, um mehr als 20% überschritten, so erhöht sich das Honorar in gleichem Maße, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält Stephan Hartmann auch für Wartezeiten den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass Stephan Hartmann dadurch kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Stephan Hartmann auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
6.3. Stephan Hartmann kann grundsätzlich erst frühestens 14 Tage nach Beendigung der Arbeiten in Verzug gesetzt werden. Kürzere Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie von Stephan Hartmann textförmlich bestätigt werden. Für Fristüberschreitungen haftet Stephan Hartmann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7. Datenschutz und Vertraulichkeit
7.1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Im Rahmen der Bestellabwicklung (Zahlung, Versand) werden die notwendigen Daten auch gegenüber Dritten verwendet.
7.2. Stephan Hartmann verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und Dritten ohne ausdrückliche Zustimmung der jeweils anderen Partei nicht zu offenbaren. Ausgenommen davon sind Dritte, die an der Durchführung des Auftrags beteiligt sind.
7.3. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die ihm nachweislich vor der Mitteilung bereits bekannt waren oder der Öffentlichkeit vor der Mitteilung bekannt oder allgemein zugänglich waren oder der Öffentlichkeit nach der Mitteilung ohne Mitwirkung oder Verschulden von Stephan Hartmann bekannt oder allgemein zugänglich wurden.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferungen und Leistungen ins Ausland.
8.2. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Stephan Hartmann, sofern der auftraggeber nicht Verbraucher ist. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Textform. Ist der Auftraggeber Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist als Gerichtsstand Villingen-Schwenningen vereinbart.